1. Name und Sitz
Unter dem Namen Freilicht-Theaterverein Saanenland besteht mit
Sitz in Saanen ein Verein im Sinne von Art.60 ff. ZGB.
2. Zweck
Der Verein stellt sich die Aufgabe, Theaterstücke aller Art
aufzuführen.
3. Mitgliedschaft
3.1 Mitglieder
3.1.1 Um die Mitgliedschaft des Vereins kann sich jedermann bewerben.
3.1.2 Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand unter Vorbehalt der
Zustimmung der Mitgliederversammlung.
3.1.3a Die Mitglieder können sich dem Verein als SchauspielerInnen oder
auch für andere verschiedene Chargen zur Verfügung stellen.
3.1.3b Die Mitgliedschaft und eine einmal übernommene Charge oder Rolle
verpflichtet zur Teilnahme an den Übungen.
3.1.3c Die Probe und Übungen sind für die jeweiligen SpielerInnen nach
Anweisung der Regie obligatorisch.
3.1.3d Mitglieder, welche sich für eine technisch-organisatorische Aufgabe
zur Verfügung gestellt haben, richten sich in Übungen und
Probeteilnahmen nach den Anordnungen der Regie.
3.1.4 Mitglieder, welche dem Verein Schaden zufügen, können vom
Vorstand von der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden, ohne dass
ihnen Rekursrecht an die Mitgliederversammlung zusteht.
3.1.5 Der Austritt ist nur auf Ende des Vereinsjahrs möglich.
3.1.6 Die Mitglieder entrichten einen Jahresbeitrag von Fr. 20.-.
3.2 Gönner
Natürliche und juristische Personen können als Gönner die
Tätigkeit des Freilicht-Theatervereins mit einem freiwilligenBeitrag
unterstützen.
4. Organe
Die Organe des Freilicht-Theatervereins sind
Die Mitgliederversammlung
Der Vorstand
Die Revisoren
4.1 Die Mitgliederversammlung
4.1.1 Das Vereinsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember.
Es findet mindestens eine Mitgliederversammlung pro Jahr statt, zu
welcher die Mitglieder einen Monat vorher schriftlich eingeladen
werden.
4.1.2 Ihre Geschäfte sind: Protokoll / Jahresrechnung (abgeschlossen auf
das Ende des Vereinsjahres) / Wahl des Vorstandes und der zwei
Rechnungsrevisoren / Festsetzung des Mitgliederbeitrages /
Budget / Arbeitsprogramm / Aufnahme oder Ausschluss von
Mitgliedern.
4.1.3 Der Vorstand lädt die Mitglieder nach Bedarf zu weiteren
Versammlungen ein.
4.1.4 Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung muss auf Antrag von
mindestens 10 Mitgliedern einberufen werden.
4.1.5 Anträge sind bis 14 Tage vor der Mitgliederversammlung dem
Vorstand schriftlich einzureichen.
4.2 Der Vorstand
4.2.1 Der Vorstand besteht aus 7 Mitgliedern, nämlich Präsident,
Vizepräsident, Kassier, Sekretär, Regie, 2 Beisitzer (Vertreter der
Schauspieler).
4.2.2 Die Wiederwahl erfolgt jährlich ohne Amtszeitbeschränkung. Eine
Demission ist spätestens drei Monate vor Ende des Kalenderjahres
schriftlich einzureichen.
4.2.3 Er beruft die Mitgliederversammlung schriftlich und rechtzeitig ein.
4.2.4 Er entscheidet über alle Fragen, die nicht ausdrücklich der
Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Anschaffungen von mehr
als Fr. 5'000.- im Einzelfall bedürfen der Zustimmung der
Mitgliederversammlung.
4.3 Die Revisoren
Die beiden Revisoren prüfen Jahresrechnung und Bilanz und stellen
der Mitgliederversammlung Antrag über die Genehmigung der
Rechnung.
5. Schlussbestimmungen
5.1 Der Verein kann durch eine 2/3-Mehrheit der Mitgliederversammlung
aufgelöst werden.
5.2 Bei der Auflösung geht das Vermögen und der Gewinn an eine
gemeinnützige Institution.
6. Allgemeine Bestimmungen
6.1 Die Regie ist verantwortlich für die künstlerische und technische
Leitung der Aufführung.
6.2 Der Vorstand entscheidet zusammen mit der Regie über die
Stückwahl.
6.3 Bei der Rollenverteilung durch die Regie bleibt es dem Vorstand
vorbehalten, seine Empfehlung einzubringen. Die Regie bestimmt
(im Rahmen der dem Verein zur Verfügung stehenden Mittel) den
Einsatz technischer Hilfsmittel, Kostüme etc. und ordnet die
Termine und Probeteilnahme der technischen Mitwirkenden an.
Saanen, den 18. Februar 2013
Die Präsidentin: Margrith Brand